Neuigkeiten sind schnell von gestern.

Wir haben uns gegen eine Überfrachtung unseres Internetauftritts mit „aktuellen“ Neuigkeiten aus der Steuerrechtspraxis und dem betriebswirtschaftlichen Prüfungswesen entschieden. Steuergesetze sind leicht verderbliche Ware; brandaktuelle, gerichtliche Entscheidungen betreffen nur einen isolierten Einzelfall, der ohne umfassende Kenntnis des entscheidungs­erheblichen Sachverhaltes nicht ungeprüft auf Ihren Fall übertragen werden sollte.

Wir informieren unsere Mandanten daher sowohl individuell zu relevanten Neuerungen als auch über unsere maßgeschneiderten Mandantenrundschreiben. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne unseren monatlichen Newsletter.

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