Mit uns sind Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite.
In Angelegenheiten, mit denen der Wirtschaftsprüfer beruflich befasst ist, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen und die er ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigen kann, ist der Wirtschaftsprüfer auch zur Rechtsbesorgung/-beratung befugt. Nicht zulässig ist die Rechtsberatung auf anderen Rechtsgebieten, was eine Vorbehaltsaufgabe der Rechtsanwälte darstellt.
Wir arbeiten mit der FLORIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gärtnerstraße 2, 63739 Aschaffenburg, zusammen.
Die Beratungsschwerpunkte dieser Kanzlei liegen im Gesellschaftsrecht (M & A, Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen, Umwandlungsrecht etc.) und Wirtschaftsrecht.
Gerne können Sie die Florig Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter +49 (6021) 38490 oder per E-Mail unter mail@florig.de für einen ersten Kontakt erreichen.